Genau wissen, was Ihre Immobilie wert ist

Verkehrswert-ermittlung
Beim Kauf oder Verkauf einer Gewerbe-Immobilie, für steuerliche Zwecke oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist es wichtig, den genauen Wert einer Immobilie zu kennen. Als zertifizierte Sachverständige erstelle ich transparente und präzise Immobiliengutachten, die den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie verlässlich und objektiv ermittelt und Ihren Anforderungen entsprechen.
Wann ist eine Verkehrswertermittlung sinnvoll?
Immobilie im Betriebsvermögen
Das Finanzamt schätzt den Wert Ihrer Immobilie evtl. zu Ihrem Nachteil ein. Ich erstelle Ihnen ein Verkehrswert-Gutachten, das ordnungsgemäß und transparent den Wert Ihrer Immobilie darlegt und bei Behörden und Gerichten anerkannt ist.
Betriebsaufgabe, Liquidation, Unternehmensverkäufe
Nutzen Sie mein Gutachten als unabhängige Sachverständige, um den Anteil des Immobilienvermögens am Unternehmen angemessen ermitteln zu lassen und damit allen beteiligten Parteien ein positives und gerechtes Gefühl bei der Verteilung oder dem Verkauf zu geben.
Entlastung, Zusammenarbeit
Ihre Kapazitäten sind aktuell erschöpft oder die zu bewertenden Objekte befinden sich nicht in Ihrem Einzugsgebiet? Ich unterstütze Sie gerne.

Über mich
Katrin Lässig-Summkeller
- Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
- Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
- Sachverständige für die Verkehrswertermittlung von Immobilien
- Zertifiziert nach DIN EN ISO / IEC 17024
Meine bisherigen Tätigkeiten in der Immobilienbranche
- Objektverwaltung
- Aufbau einer Integrationsabteilung im Malerhandwerk
- Projektentwicklung
- Rechtsthemen rund um den Immobilienbereich
Ich fühle mich in der Immobilienbranche wohl und durfte aufgrund meines beruflichen Werdegangs in vielschichtigen und herausfordernden Bereichen dieser Branche arbeiten.
Schon immer habe ich mich für Verkehrswertermittlung interessiert. Aus diesem Grund habe ich mich für eine Ausbildung zur Sachverständigen für die Verkehrswertermittlung für Immobilien und Grundstücke entschieden und nach erfolgreichem Abschluss ebenfalls die Zertifizierungsprüfung bestanden, so dass ich gemäß DIN EN ISO / IEC 17024 zertifiziert bin.
Das gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit für die Qualität der Bewertung, da der Begriff »Sachverständiger« nicht geschützt ist.

Häufig gestellte Fragen
Entspricht das Gutachten den Anforderungen des Finanzamtes?
Das Finanzamt erkennt vor allem Verkehrswertgutachten für Immobilien an, die von zertifizierten Sachverständigen erstellt wurden. Die Zertifizierung nach DIN/ ISO 17024 entspricht einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung. Ein Gutachten von zertifizierten Sachverständigen stellt eine objektive und nachvollziehbare Basis für eine steuerliche Bewertung dar. Ein entscheidendes Kriterium für das Finanzamt ist stets die Nachvollziehbarkeit des erstellten Verkehrswertgutachten. Die Basis hierfür liegt in der Nutzung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die öffentlich bestellte, vereidigte und zertifizierte Sachverständige nutzen. Ich erfülle die Anforderungen des Finanzamtes und anderer Behörden als zertifizierte Sachverständige.
Kann das Gutachten vor Gericht verwendet werden?
Ein Gutachten, dass eine Partei bei einem von ihr ausgewählten Sachverständigen vorprozessual erstellen lässt, dient zum Parteivorbringen und ist dann auch ohne Einverständnis des Gegners urkundenbeweislich verwendbar. Dem Gericht ist es erlaubt das Privatgutachten zu seiner Unterrichtung und als Hilfsmittel zur freien Würdigung zu verwenden.
Über den Urkundenbeweis hinaus kann es an Stelle eines vom Gericht angeforderten Gutachtens als Sachverständigenbeweis jedoch nur eingesetzt werden, wenn die Parteien einverstanden sind oder wenn das Gericht es für ausreichend befindet. (Parteigutachten sind urkundlich belegter substantiierter Parteivortrag; als Sachverständigenbeweis nur mit Zustimmung beider Parteien verwertbar (BGH NJW 93, 2382)).
Darf ich als Auftraggeber das Gutachten vervielfältigen oder veröffentlichen?
Der Auftraggeber ist schon aus Kostengründen daran interessiert, das Gutachten möglichst umfassend zu verwenden. Unzulässig wäre die Weitergabe an einen Verlag, eine Fachzeitung oder einem anderen Werk zur Veröffentlichung. Genauso gesetzwidrig ist es das Gutachten im größeren Umfang zu Vervielfältigen und über den Kreis der Beteiligten hinaus zu verbreiten. Auch darf es nicht im Rahmen eines Vortrags des Auftraggebers oder eines Dritten verwendet werden. Der Urheber hat das ausschließliche Recht sein Werk in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verwerten oder öffentlich wiederzugeben (§§ 15 ff. UrhG).
Mit welcher Software wird das Gutachten erstellt?
Das Gutachten wird mit LORA von der on-geo GmbH erstellt.
Wie läuft eine Zusammenarbeit zwischen uns ab?
Kontaktaufnahme
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail, oder rufen mich an. Schildern Sie mir Ihr Anliegen, gerne beantworte ich auch schon erste Fragen.
Treffen vor Ort
Sollten Sie ein verbindliches Angebot wünschen, ist es ratsam sich direkt am zu bewertenden Objekt zu treffen mit allen Unterlagen, die Ihnen aktuell zur Verfügung stehen. Auf Wunsch kann ich Ihnen gerne eine Checkliste per E-Mail zu senden, die Ihnen hilft die erforderlichen Unterlagen zusammen zu stellen.
Angebot
Im Anschluss erhalten Sie mein verbindliches Angebot inklusive einer Leistungsbeschreibung. Sollten wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, würde eine schriftliche Auftragserteilung folgen. Danach stelle ich eine Abschlagsrechnung über die Hälfte meines Honorars bzw. der Angebotssumme.
Das fertige Gutachten
Nach ca. 4–6 Wochen ist das Gutachten fertiggestellt, sofern bei Auftragserteilung alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sie erhalten zwei Exemplare in Papierform gebunden inklusive einer Fotodokumentation sowie eine digitale Ausführung als geschütztes PDF.
Abschluss
Nach Ihrer Sichtung und Klärung eventueller Fragen, stelle ich die Schlussrechnung mit der zweiten Hälfte der Angebotssumme.
