Genau wissen, was Ihre Immobilie wert ist

Verkehrswert-ermittlung
Die Frage nach dem genauen Wert einer Immobilie ist oft mit emotionalen Umständen verbunden, wie eine Trennung oder Erbangelegenheiten. Dann ist es beruhigend, Fachleute an der Seite zu haben, die qualifiziert und unabhängig den sogenannten Verkehrswert der Immobilie ermitteln. Hier stehe ich Ihnen zur Seite.
Wann ist eine Verkehrswertermittlung sinnvoll?
Trennung, Scheidung
Eine faire und transparente Bewertung durch eine neutrale Person hilft dabei, eine gütliche Einigung zu erzielen.
Erbschaft, Schenkung
Behörden schätzen den Wert einer Immobilie evtl. zu Ihrem Nachteil ein. Ein Verkehrswertgutachten kann Ihnen Steuern sparen.
Immobilienkauf, -verkauf
Holen Sie eine unparteiische Markteinschätzung ein, an der sich Käufer und Verkäufer orientieren können – ohne Maklergebühren (3,57%).

Über mich
- Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
- Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
- Sachverständige für die Verkehrswertermittlung von Immobilien
- Zertifiziert nach DIN EN ISO / IEC 17024
Meine bisherigen Tätigkeiten in der Immobilienbranche
- Objektverwaltung
- Aufbau einer Integrationsabteilung im Malerhandwerk
- Projektentwicklung
- Rechtsthemen rund um den Immobilienbereich
Ich fühle mich in der Immobilienbranche wohl und durfte aufgrund meines beruflichen Werdegangs in vielschichtigen und herausfordernden Bereichen dieser Branche arbeiten.
Schon immer habe ich mich für Verkehrswertermittlung interessiert. Aus diesem Grund habe ich mich für eine Ausbildung zur Sachverständigen für die Verkehrswertermittlung für Immobilien und Grundstücke entschieden und nach erfolgreichem Abschluss ebenfalls die Zertifizierungsprüfung bestanden, so dass ich gemäß DIN EN ISO / IEC 17024 zertifiziert bin.
Das gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit für die Qualität der Bewertung, da der Begriff »Sachverständiger« nicht geschützt ist.

Häufig gestellte Fragen
Was ist sind Sachverständige bzw. Gutachter:innen?
Verschiedene Lexika beschreiben Sachverständige bzw. Gutachter:innen als Person mit besonderer Fachkenntnis. Es gibt im Gesetz bisher keine einheitliche Definition für diesen Begriff bzw. für diesen Personenkreis. Als Grundlage werden für diese Tätigkeit durch die Rechtsprechung und die Sachverständigenordnung von Körperschaften sehr hohe Anforderungen an den Sachverständigen gestellt. Das soll zumindest die Sicherheit geben, dass sich nicht jede Fachfrau, jeder Fachmann auch als Sachverständige:r ausgeben kann.
Eine Sachverständige muss:
- nachweisbar über ein überdurchschnittliches Fachwissen auf einem eng begrenzten Fachgebiet verfügen
- praktische Erfahrungen und die Fähigkeit mitbringen, Gutachten zu erstellen
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Was unterscheidet mich als Sachverständige von einem Immobilienmakler, der ebenfalls Gutachten anbietet?
Zum einen wird von einem Sachverständigen ein überdurchschnittliches Fachwissen auf dem Gebiet der Gutachtenerstellung verlangt. Dieses Fachwissen eignet er sich aufgrund von Qualifikationen und Erfahrungen in der Branche an.
Für die Tätigkeit als Immobilienmakler ist keine Ausbildung erforderlich. Es muss ein Gewerbeschein vorliegen und es sollten regelmäßige Fortbildungen besucht werden.
Immobilienmakler bieten häufig auch eine Immobilienbewertung an. Diese Maklerbewertung gibt eine weniger detaillierte und recherchierte Einschätzung zum Wert der Immobilie ab. Hierbei geht es in erster Linie darum einen ungefähren Überblick über den Wert der Immobilien zu erhalten, um mit der Ausarbeitung das Objekt am Markt für eine Veräußerung zu platzieren. Diese Immobilienbewertung ist nicht gleichzusetzen mit einem durch Sachverständige erstellten Verkehrswertgutachten.
Was ist ein Verkehrswert?
Der Verkehrswert ist in § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Die rechtliche Definition besagt jedoch nichts anderes, als dass es sich beim Verkehrswert um den Preis der Immobilie handelt, der im gewöhnlichem Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten erziehbar ist. In der Umgangssprache wird dieser Wert auch als „Marktwert“ bezeichnet.
Welche Unterlagen werden für ein Verkehrswertgutachten benötigt?
Ich sende Ihnen gerne ein Checkliste zu.
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Ggf. Eintragungsbewilligungen von Rechten und Beschränkungen aus der Grundakte
- Aktuelle Auskunft über Erschließungsbeiträge - Aktueller Katasterplan (1:500)
- Aktuelle Baulastenauskunft des örtlichen Bauordnungsamts
- Aktuelle planungsrechtliche Auskunft des örtlichen Planungsamts
- Aktuelle Altlastenauskunft der örtlichen unteren Bodenschutzbehörde
- Grundrisse aller Geschosse
- Gebäudeschnitt
- Flächenberechnung (Wohn- und Nutzflächenberechnung, Bruttogrundfläche)
- Baubeschreibung (wenn vorhanden)
- Aufstellung der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
Ist es möglich, dass Sie als Sachverständige die fehlenden Unterlagen beschaffen?
Ja, nach Auftrags- und Vollmachtserteilung kann ich gerne die fehlenden Unterlagen beschaffen. Das kostet jedoch Zeit, was zu höheren Kosten für die Gutachtenerstellung und einer höheren Bearbeitungszeit führen kann.
Was kostet das Verkehrswertgutachten?
Das kann ich pauschal leider nicht benennen. Es ist auch schwierig eine Spannbreite anzugeben, da die Kosten doch stark von dem zu bewertenden Grundstück oder Objekt abhängen. Es spielen auch die vorhandenen Unterlagen und Ihre persönlichen Anforderungen eine Rolle bei der Preisfindung. Ich erstelle Ihnen gerne nach einem Ortstermin, einem persönlichem Gespräch und der Sichtung der Unterlagen ein unverbindliches Angebot.
Wie schnell ist das Verkehrswertgutachten fertig?
In der Regel benötige ich 4–6 Wochen, wenn mir alle Unterlagen vorliegen. Muss ich Unterlagen anfordern, verlängert sich die Bearbeitungszeit äquivalent zur Wartezeit für die entsprechenden Unterlagen.
Ist das Verkehrswertgutachten für Behörden oder das Gericht geeignet?
Meine Zertifizierung nach DIN EN ISO / IEC 17024 ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer rechtlich gleichgestellt. Hierdurch ist die Anerkennung und Akzeptanz der für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten gesetzlich gewährleistet.
Ist es möglich ein Bewertungsverfahren vorzugeben?
Nein, der Gutachter bzw. die Gutachterin entscheidet, welches Verfahren angewandt wird und muss diese Entscheidung im Gutachten begründen. Drei Bewertungsverfahren sind gesetzeskonform und werden vor Gericht und von Behörden anerkannt.
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
- Vergleichswertverfahren.
Zertifizierte Sachverständige wenden grundsätzlich zwei der drei Bewertungsmethoden an, um ein verlässliches und aussagekräftiges Ergebnis zu ermitteln. Die Wahl der Verfahren hängt dabei immer von der Immobilie ab, die bewertet werden soll.
Welche weiteren Gutachten gibt es? (Kurzgutachten)
Eine besondere Form des Wertgutachtens ist das sogenannte Kurzgutachten. Dabei handelt es sich um eine »abgespeckte« Version eines Wertgutachtens. Es gibt im Vergleich zu einer Immobilienbewertung durch einen Makler eine deutlich präzisere Einschätzung der Immobilie ab, geht aber nicht so sehr in die Tiefe wie das Verkehrswertgutachten. Das Kurzgutachten wird vor Gericht nicht anerkannt und eignet sich daher nicht für rechtliche Auseinandersetzungen. Bei einem geplanten Verkauf des zu bewertenden Objektes ist es aber im Vergleich zu einem ausführlichen Wertgutachten eine kostengünstigere Alternative zur Markteinschätzung.
Wie läuft eine Zusammenarbeit zwischen uns ab?
Kontaktaufnahme
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail, oder rufen mich an. Schildern Sie mir Ihr Anliegen, gerne beantworte ich auch schon erste Fragen.
Treffen vor Ort
Sollten Sie ein verbindliches Angebot wünschen, ist es ratsam sich direkt am zu bewertenden Objekt zu treffen mit allen Unterlagen, die Ihnen aktuell zur Verfügung stehen. Auf Wunsch kann ich Ihnen gerne eine Checkliste per E-Mail zu senden, die Ihnen hilft die erforderlichen Unterlagen zusammen zu stellen.
Angebot
Im Anschluss erhalten Sie mein verbindliches Angebot inklusive einer Leistungsbeschreibung. Sollten wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, würde eine schriftliche Auftragserteilung folgen. Danach stelle ich eine Abschlagsrechnung über die Hälfte meines Honorars bzw. der Angebotssumme.
Das fertige Gutachten
Nach ca. 4–6 Wochen ist das Gutachten fertiggestellt, sofern bei Auftragserteilung alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sie erhalten zwei Exemplare in Papierform gebunden inklusive einer Fotodokumentation sowie eine digitale Ausführung als geschütztes PDF.
Abschluss
Nach Ihrer Sichtung und Klärung eventueller Fragen, stelle ich die Schlussrechnung mit der zweiten Hälfte der Angebotssumme.
